Steuer und Gemeinnützigkeit im Non-Profit-Bereich
Viele Unternehmen des Non-Profit-Bereichs sind gemeinnützig und damit steuerbegünstigt, so dass die allgemeinen Steuerpflichten häufig nur eine untergeordnete Rolle spielen. Der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung schränken aber die steuerlichen und finanziellen Privilegien durch Gesetze, Urteile und Verwaltungsanweisungen zunehmend ein. So bestehen für die Non-Profit-Unternehmen immer wieder Risiken, sei es der rückwirkende Verlust der Gemeinnützigkeit, erhebliche Umsatzsteuer-Nachzahlungen oder die persönliche Haftung des – oft ehrenamtlichen - Vorstands für steuerliche Verfehlungen.
Daher bieten wir Ihnen an dieser Stelle aktuelle und grundlegende Informationen über das Gemeinnützigkeitsrecht, das Steuerrecht und andere wichtige Themen, die Sie für die Arbeit in Ihrem Verein, Ihrer Stiftung, Ihrer Kommune oder einer anderen gemeinnützigen Organisation benötigen.
AUREN
AUREN verbindet die Vorteile von mittelständischen Strukturen mit der Leistungsfähigkeit großer Beratungsunternehmen. Wir kennen die Besonderheiten von mittelständischen Unternehmen, weil wir selbst Mittelständler sind. So können wir umfassende Beratungsleistungen anbieten ohne die Flexibilität und persönliche Nähe eines Mittelständlers aufzugeben.
AUREN Deutschland gehört mit mehr als 200 Mitarbeitern zu den 30 größten Beratungsunternehmen im Bereich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in Deutschland. Weltweit arbeiten mehr als 1400 Mitarbeiter für AUREN.
Eine Übersicht über die Leistungen von AUREN finden Sie hier: www.auren.de
So können Sie mich erreichen
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Umsatzsteuer bei Betrieb einer Schulmensa
Ob die Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten der Umsatzsteuer unterliegen oder nicht, lässt sich gestalten. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Umfang der Satzungszwecke, die Gestaltung der Satzung oder auch die Mitgliedschaft in einem amtlich anerkannten…
Muster für Spendenbescheinigungen
Ab 01.01.2014 sind neue Formulare für Zuwendungsbestätigungen zu verwenden. Das Bundesministerium für Finanzen hat im BMF-Schreiben vom 07.11.2013 die neuen Muster bekanntgegeben. Die Anpassungen wurden aufgrund der Neuregelung im Ehrenamtsstärkungsgesetz notwendig. Neben kleineren redaktionellen Änderungen wurden insbesondere die Angaben zu…