Künstlersozialabgabe für öffentliche Kulturförderung?
28. Mai 2011Grundsätzlich unterliegen auch öffentliche Gebietskörperschaften der Künstlersozialabgabe für Zahlungen an Künstler und Publizisten. Die Abgabepflicht entsteht, wenn
- ein Austauschvertrag (z. B. Werk- oder Dienstvertrag, Nutzungs- oder Kaufvertrag) abgeschlossen wird,
- die künstlerischen oder publizistischen Leistungen durch das Unternehmen für eigene Zwecke
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