Zweckbetriebsbedingung bei Behindertenwerkstätten
10. Juli 2011Werkstätten für behinderte Menschen gelten nach § 68 Nr. 3a Abgabenordnung (AO) als steuerlich begünstigte Zweckbetriebe, wenn sie Personen Arbeitsplätze anbieten, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Nach Ansicht des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg setzt die…