Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen einer Bildungsstätte
Die Frage, ob für Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen einer Bildungsstätte eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 und Nr. 22 UStG in Betracht kommen kann, war Gegenstand der Erörterung der Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder. Nach dem Ergebnis der Erörterungen stellen die Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen von Bildungseinrichtungen grundsätzlich keine mit einer Bildungsleistung eng verbundenen Umsätze i. S. d. Artikel 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL dar. Sie können daher nicht in richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 21 und 22 UStG umsatzsteuerfrei sein. Dies gilt auch dann, wenn die Bildungsleistungen ohne Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Unterkunfts-und/oder Verpflegungsleistungen angeboten werden. § 4 Nr. 23 UStG (Beherbergung und Verpflegung von Jugendlichen) bleibt hiervon unberührt. – OFD Frankfurt/M. vom 04.03.2011 (S 7179 A – 47 – St 112) – Bezug: HMdF-Erlass vom 18.02.2011 (S 7179 A – 034 – II 52)