Schüler-Verpflegung durch Schulfördervereine
Mit Verfügung vom 7.1.2011 hat die Oberfinanzdirektion Münster Stellung dazu genommen, wie die Schüler-Verpflegung durch Schulfördervereine steuerrechtlich zu beurteilen ist. In der Verfügung werden sowohl die relevanten Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts mit den ertragsteuerlichen Auswirkungen als auch die umsatzsteuerlichen Regelungen dargestellt, so dass die steuerlichen Konsequenzen der unterschiedlichen Gestaltungen sichtbar werden. Auch die Gewährung von Zuschüssen wird erwähnt. Gestaltungsbeispiele veranschaulichen die Erläuterungen.