Finanzämter setzen Prüfungsschwerpunkte bei Vereinen
Die Finanzverwaltung führt bundeseinheitlich ein Risikomanagement-System ein, von dem auch gemeinnützige Vereine betroffen sind. Nordrhein-Westfalen hat damit begonnen, Prüfungsschwerpunkte zu setzen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Umsatzsteuer, insbesondere bei Vereinen, die Vorsteuerüberhänge geltend machen. Weitere Schwerpunkte sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, dort insbesondere der Verlustausgleich im Hinblick auf Mittel-Fehlverwendung, sowie die Ordnungsmäßigkeit von Spenden, vor allem bei Sach- und Aufwandsspenden.