Steuerfreie Beteiligungserträge aus vermögensverwaltenden Personengesellschaften
Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Dies hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 25.05.2011 (I R 60/10) entschieden. Gewerblich geprägte Personengesellschaften sind häufige Formen der Vermögensanlage – zum Beispiel Immobilienfonds oder Schiffsfonds. Diese werden häufig in der Rechtsform einer Publikums-KG – meist GmbH & Co. KG – geführt, um die steuerlichen Vorteile der Personengesellschaft bei Vermögensanlagen zu nutzen.
Grundsätzlich gehören gewerblich geprägte Personengesellschaften zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so dass die Beteiligungserträge daraus auch der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn es sich –wie im Streitfall– um eine Kommanditbeteiligung an einer vermögensverwaltenden, aber gewerblich geprägten Personengesellschaft handelt. Obwohl bei der Personengesellschaft deren Einkünfte als gewerbliche Einkünfte festgestellt sind, werden die anteiligen Einkünfte, die auf eine gemeinnützige Körperschaft entfallen, in Einkünfte aus Vermögensverwaltung umqualifiziert und damit steuerfrei gestellt.