Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte

Öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen sind auch mit denjenigen gewerblichen Einkünften von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit, die sie aus den gesetzlich erlaubten Anlagen ihres Vermögens erzielen. Dies hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 09.02.2011 (I R 47/09) entschieden. Im Streitfall ging es um die gewerbliche Verpachtung eines Pflegeheims sowie die mitunternehmerischen Beteiligungen an Personengesellschaften.

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