Vorsteuerabzug aus Kosten des Vereinshefts
Das Finanzgericht München gewährte in seinem rechtskräftigen Urteil vom 21.04.2010 (3 K 2780/07) einem gemeinnützigen Verein den vollen Vorsteuerabzug aus den Kosten der Herstellung eines Vereinshefts. Bisher hat die Finanzverwaltung den Vorsteuerabzug nur in dem Umfang zugelassen, wie das Verhältnis von Werbeanteil zu redaktionellem Anteil stand. Im Urteilsfall wurde jedoch der volle Vorsteuerabzug als zulässig angesehen, weil die entstandenen Kosten niedriger waren als die dadurch erzielten Werbeeinnahmen.
Im selben Urteil wurde jedoch der Vorsteuerabzug aus den Kosten der Jugendarbeit nicht gewährt, weil kein Nachweis eines hinreichenden Zusammenhangs zu steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen erbracht werden konnte.