Grunderwerbsteuer bei Abspaltung einer Vereinsabteilung
Löst sich ein Verein auf und geht dabei Grundvermögen auf einen Nachfolgeverein über, der neu gegründet wurde, ist die Übereignung grunderwerbsteuerpflichtig, wenn ein Übertragungsvertrag bestand. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 30.03.2011 (7 K 2463/10 GE) entschieden.
Zwar erfasst die Steuerbefreiungsvorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG den Erwerb bei Auflösung des Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist. Diese Voraussetzung war im vorliegenden Fall aber nicht erfüllt. Ferner scheiterte die Annahme einer freigiebigen Zuwendung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG daran, dass die Zuwendung auf einer Verpflichtung beruhte.