Einvernehmliche Beendigung einer Mitgliedschaft
Die einvernehmliche Beendigung der Mitgliedschaft in einem Verein ist grundsätzlich immer möglich. Listet die Satzung verschiedene Gründe für die Beendigung der Mitgliedschaft (z. B. Kündigung, Ausschluss) auf, folgt daraus nicht, dass eine einvernehmliche Beendigung der Mitgliedschaft ausgeschlossen oder an die satzungsmäßige Kündigungsfrist gebunden ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 18.05.2011 (4 AZR 457/09) entschieden.