Aufwandsentschädigung kommunaler Spitzenverbände an Arbeitnehmer steuerpflichtig
Ein Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 17.02.2009 stellt klar, dass Aufwandsentschädigungen, die kommunale Spitzenverbände (Städte- und Gemeindeverbände sowie Landkreistage) an ihre Arbeitnehmer zahlen, keine nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfreien Aufwandsentschädigungen sind, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die Spitzenverbände erfüllen keine hoheitlichen Aufgaben und sind keine öffentlichen Kassen. Besondere Aufwendungen, die den Empfängern der Aufwandsentschädigung durch die Ausübung ihres Dienstes erwachsen, können als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Anerkennung eines einheitlichen Werbungskosten-Pauschsatzes ist jedoch nicht möglich.