Prüfung und Berichtigung von Rechnungen – neue Publikation
Welche Voraussetzungen muss eine ordnungsgemäße Rechnung erfüllen? Welche Folgen können aus einer fehlerhaften Rechnung entstehen und wie können Fehler berichtigt werden? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt das neue Kompaktwissen für Berater „Prüfung und Berichtigung von Rechnungen: Folgen von fehlerhaften Rechnungen und Möglichkeiten der Berichtigung“, das die Auren-Beraterinnen Marion Trieß und Jerina Kelava in Zusammenarbeit mit der DATEV veröffentlicht haben.
Der Inhalt
Eine Rechnung muss bestimmte, im Umsatzsteuergesetz aufgeführte Pflichtangaben enthalten, um dem Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Fehlen diese Angaben oder sind sie fehlerhaft, muss die Rechnung berichtigt werden, damit der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Ein Rechtsanspruch auf Berichtigung der Rechnung verjährt nach drei Jahren. Das kann in der Praxis dazu führen, dass eine Rechnung im Rahmen einer Betriebsprüfung als nicht ordnungsgemäß verworfen wird. Da die Prüfungszeiträume in der Regel weiter als drei Jahre in die Vergangenheit zurückreichen, ist dann der Berichtigungsanspruch bereits verjährt.
Das Kompaktwissen gibt dem Leser einen umfangreichen und praxisbezogenen Überblick über die Folgen fehlerhafter Rechnungen sowie Möglichkeiten der Berichtigung.
Leseprobe: https://www.datev.de/web/de/media/datev_de/pdf/leseproben/36727_leseprobe.pdf
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