Übungsleiter-Freibetrag auch für Tätigkeit in der Schweiz
Den Übungsleiter-Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG erhalten auch nebenberuflich tätige Lehrkräfte, die diese Tätigkeit in der Schweiz ausüben, aber in Deutschland wohnen. Das deutsche Finanzamt wollte dem Steuerpflichtigen diese Steuerfreiheit von aktuell 2.400 Euro verweigern. Der betroffene Lehrer, der für eine in der Schweiz ansässige öffentlich-rechtliche Anstalt tätig war, rügte eine Verletzung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Der Europäische Gerichtshof gab ihm Recht (EuGH vom 21.09.2016, C-478/15 Rd. Radgen).