Umsatzsteuer bei Betrieb einer Schulmensa
Ob die Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten der Umsatzsteuer unterliegen oder nicht, lässt sich gestalten. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Umfang der Satzungszwecke, die Gestaltung der Satzung oder auch die Mitgliedschaft in einem amtlich anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege. Eine gute Zusammenstellung der Gestaltungsmöglichkeiten hat das Bayerische Landesamt für Steuern erstellt. Diese Information finden Sie hier.