Weitervermietung kommunaler Sportanlagen steuerpflichtig
Überträgt eine Kommune die Vermietung ihrer Sportanlagen an einen Verein, sind Zahlungen der Kommune dafür ein unechter und damit steuerpflichtiger Zuschuss (Urteil des FG Niedersachsen vom 20.10.2009).
Im Urteilsfall hat eine Kommune einem Verein die Befugnis übertragen, ihre Sportanlagen an private Nutzer zu sportlichen Zwecken weiterzuvermieten. Für die Leistung erhielt der Verein einen jährlichen Zuschuss, den er steuerfrei vereinnahmen wollte. Dem erteilte das Finanzgericht eine Absage und unterwarf den Zuschuss dem Regelsteuersatz von 19 %., weil es sich dabei um ein Entgelt für die Organisationsleistungen des Vereins handelt. Eine Umsatzsteuerermäßigung im Zweckbetrieb oder eine Umsatzsteuerbefreiung für sportliche Veranstaltungen oder – nach EU-Recht – für den engen Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung wurde nicht anerkannt.