Verfassungsbeschwerden zur Zweitwohnungsteuer
Mit Beschluss vom 17.02.2010 hat das Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Erhebung von Zweitwohnungsteuer nicht zur Entscheidung angenommen. In früheren Verfahren hatte das Bundesverfassungsgericht bereits zu den Anforderungen an eine Zweitwohnungsteuer als örtliche Aufwandsteuer, zu der Reichweite des Schutzes der Familie sowie zu den Voraussetzungen für die Annahme eines strukturellen Defizits bei der Steuererhebung Stellung bezogen. Darauf basierend hat das Gericht jetzt die Erhebung von Zweitwohnungsteuer für „Beamte mit Residenzpflicht“ und für Studenten in den sog. „Kinderzimmerfällen“ nicht als Verstoß gegen die Grundrechte angesehen (Aktenzeichen 1 BvR 529/09 und 1 BvR 2664/09).