Voller Vorsteuerabzug aus der Herstellung von Vereinszeitschriften

Mit Urteil vom 21.04.2010 hat das Finanzgericht München entschieden, dass die Vorsteuer aus den Herstellungskosten eines Vereinshefts nicht nur im Verhältnis der Anzeigenseiten zu den Gesamtseiten abziehbar ist, sondern in voller Höhe. Im Streitfall waren die Einnahmen aus der Anzeigenwerbung höher als die Herstellungskosten. Das Gericht sagt, dass ein Aufteilungsschlüssel auf Basis der Anzeigenseiten nicht adäquat sei, weil er zu dem Ergebnis führen würde, dass es zur Erlangen eines möglichst hohen Vorsteuerabzugs aus den Herstellungskosten einer solchen Zeitschrift erforderlich würde, den redaktionellen Teil möglichst klein zu halten.

 

Das Gericht sagt, dass ein Aufteilungsschlüssel auf Basis der Anzeigenseiten nicht adäquat sei, weil er zu dem Ergebnis führen würde, dass es zur Erlangung eines möglichst hohen Vorsteuerabzugs aus den Herstellungskosten einer solchen Zeitschrift erforderlich würde, den redaktionellen Teil möglichst klein zu halten.

Tags: , ,