Trikot-Spenden mit und ohne Werbeaufdruck
Bei der kostenfreien Lieferung von Trikots an einen Verein sind folgende Fälle zu unterscheiden:
Die Trikots haben keinen Werbeaufdruck.
In diesem Fall handelt es sich um eine echte Spende, weil die Gegenleistung in Form von Werbung fehlt. Diese Sachspende ist mit dem Verkehrswert einschließlich Umsatzsteuer zu erfassen. Der Spender kann den Wert aber auch mit dem Buchwert, also dem Beschaffungs- oder Herstellerpreis, ansetzen. Der Verein kann eine Zuwendungsbestätigung für diese Sachspende ausstellen. Falls der Spender die Trikots aus seinem Betriebsvermögen entnimmt, hat er durch die Spende keinen Vorteil, weil er die Entnahme wie einen Umsatzerlös, auch hinsichtlich der Umsatzsteuer, versteuern muss.
Die Trikots haben einen Werbeaufdruck des Sponsors.
Wenn die Trikots einen Werbeaufdruck des Sponsors tragen, wird der Verein damit auch Werbung machen. Damit liegt eine Gegenleistung für die „Trikot-Spende“ vor (Werbung in Eigenregie), so dass dieser Vorgang im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen ist. Eine Zuwendungsbestätigung darf dafür nicht ausgestellt werden. Der Wert der Trikots ist damit als umsatzsteuerpflichtige Einnahme zu verbuchen.