Sozialkaufhäuser als Zweckbetrieb
Sozialkaufhäuser sind Orte, an denen meist gebrauchte und/oder gespendete Waren angeboten werden, um insbesondere für bedürftige Personen preiswerte Gebrauchsgüter, Textilien oder Haushaltswaren anzubieten. In diesen Sozialkaufhäusern sind häufig Personen beschäftigt, denen damit eine Wiedereingliederung in das Berufsleben ermöglicht wird. Träger dieser Sozialkaufhäuser ist häufig ein Wohlfahrtsverband. Diese Sozialkaufhäuser sind steuerbegünstigt, wenn sie als Zweckbetrieb geführt werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat am 30.06.2010 eine Mitteilung veröffentlicht, wonach bei Sozialkaufhäusern die Zweckbetriebseigenschaft in folgenden Fällen vorliegt:
- als Beschäftigungsgesellschaft,
- als Integrationsgesellschaft,
- als Einrichtung der Wohlfahrtspflege.
Beschäftigungsgesellschaften sind gemeinnützig, wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf der beruflichen Qualifizierung, der Umschulung und sozialen Betreuung liegt. Wenn dabei Waren hergestellt und verkauft oder Leistungen gegenüber Dritten erbracht werden, liegt insoweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Dieser ist nur dann steuerpflichtig, wenn diese Tätigkeiten einen Umfang überschreiten, der zur Erfüllung der beruflichen Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen notwendig ist.
Integrationsprojekte sind als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anzuerkennen, wenn mindestens 40 % der Beschäftigten besonders betroffene schwerbehinderte Menschen sind. In diesen Unternehmen ist in der Regel medizinisch, psychologisch und pädagogisch geschultes Personal notwendig. Die Schwerbehinderten müssen außerdem im eigentlichen Erwerbsbereich der Einrichtung beschäftigt sein, nicht überwiegend in Hilfsfunktionen.
Einrichtungen der Wohlfahrtspflege sind Zweckbetriebe, wenn sie in besonderem Maße hilfsbedürftigen Personen dienen. Diese Hilfsbedürftigen müssen mindestens zwei Drittel der Kundschaft ausmachen. Unternehmen der Wohlfahrtspflege müssen kostendeckend arbeiten und dürfen nicht in erster Linie Gewinnerzielungsabsichten verfolgen.