Lohnsteuer bei Schulprojekten
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat am 04.03.2010 eine aktuelle Verfügung zur lohnsteuerlichen Behandlung von bundesweiten Schulprojekten herausgegeben. In der Vergangenheit haben bereits mehrfach Schulprojekte wie „Der Soziale Tag“, „Aktion Tagwerk“ und andere vergleichbare Projekte in verschiedenen Bundesländern stattgefunden. Die Schülerinnen und Schüler arbeiteten im Rahmen der Projekte einen Tag lang in Unternehmen oder Privathaushalten. Der erarbeitete Lohn wird im Einvernehmen mit den Schülern und den Arbeitgebern an die jeweilige Organisation gespendet. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich hinsichtlich der steuerlichen Behandlung auf Folgendes verständigt:
Die im Rahmen dieser Projekte gespendeten Arbeitslöhne können aus Billigkeits- und Vereinfachungsgründen im Rahmen einer eventuell durchzuführenden Einkommensteuer-Veranlagung der Schülerinnen oder Schüler bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz bleiben. Die Vergütungen sind hierbei von den Arbeitgebern direkt an die spendenempfangsberechtigte Einrichtung zu überweisen und unterliegen nicht dem Lohnsteuer-Abzug. Da die außer Ansatz bleibenden Vergütungen nicht als Spende berücksichtigt werden dürfen, haben zudem die Vereine sicherzustellen, dass über diese Vergütungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.