Kuriose Steuern in leere Kassen
Nach einer Information der WirtschaftsWoche-Online reagieren immer mehr Kommunen auf die chronische Finanznot mit der Einführung neuer und kurioser Steuern. In Essen hat der Stadtrat beschlossen, eine „Vergnügungsteuer auf gewerblich genutzte Solarien“ in Höhe von 20 Euro pro Sonnenbank und Monat zu kassieren. Die Stadt Köln erhebt eine Bettensteuer von den Hotels, einen Zwangszuschlag auf Hotelübernachtungen als Kulturförderabgabe. Eine „Steuer auf sexuelle Vergnügungen“, die von Bordellen und Prostituierten gezahlt werden muss, gibt es mittlerweile nicht nur in Großstädten.
In Stuttgart ist geplant, ab 2011 die neue Knarren-Steuer von 100 Euro von Waffenbesitzern zu erheben. Davon ausgenommen sind Sportschützen und Personen, die von Berufs wegen eine Waffe tragen müssen. Das brandenburgische Luckau plant als erste deutsche Kommune eine Steuer auf Windräder. Das rentiert sich, denn im Stadtgebiet stehen rund 30 Windkraftanlagen und 19 weitere sind geplant.
Das Steuerfindungsrecht der Kommunen ist im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zwar im Grundgesetz abgesichert, doch beschränkt sich dies auf örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, die an der privaten Einkommensverwendung anknüpfen. Damit dürfte eine Steuer auf Mobilfunkmasten rechtlich schwer durchsetzbar sein, weil für eine solche Abgabe geschäftliche und private Telefonate unterschieden werden müssten.