Zeitungspatenschaft für Studenten kann Sachspende sein
Patenschaftsabonnements von Zeitungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachspenden steuermindernd geltend gemacht werden. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einem Schreiben vom 6.9.2010 die Voraussetzungen erläutert. Mit Patenschaftabonnements können Studenten im Rahmen eines Lesestipendiums kostenlos eine Tageszeitung für eine lang beziehen. Spender sind in der Regel Wirtschaftsunternehmen, die den Studenten die Zeitungen zur Verfügung stellen und dafür vom Verlag eine Rechnung bekommen.
Folgende Regeln sind einzuhalten, wenn die Spender eine Zuwendungsbestätigung erhalten wollen: Empfänger der Sachspende (Zeitungsabonnement) muss das Studentenwerk sein, das auch die Auswahl der begünstigten Studenten trifft. Die Spender dürfen also keinen Einfluss auf die Wahl der Studenten haben. In diesem Fall kann das Studentenwerk eine Zuwendungsbestätigung ausstellen.