Betrieb von Sportstätten als Betriebe gewerblicher Art
27. Mai 2011Die Oberfinanzdirektion Münster hat sich zur steuerlichen Behandlung des Betriebs von Sportstätten geäußert, weil Kommunen vermehrt eine verbindliche Auskunft verlangen, die Klarheit über einen möglichen Vorsteuerabzug bringen soll. Es gilt, hierbei eine Abgrenzung zur Vermögensverwaltung zu ziehen, wobei in dieser…