Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag – Vorteile für Sozialhilfe- und Arbeitslosengeldempfänger
20. März 2013Das Ehrenamtsstärkungsgesetz macht seinem Namen Ehre und hat ab 2013 den Übungsleiterfreibetrag auf 2.400 Euro und den Ehrenamtsfreibetrag auf 720 Euro erhöht. Nach wie vor ist aber Voraussetzung für die Steuerfreiheit, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Übungsleiter findet man…