Sprachunterricht mit EU-Förderung steuerfrei
29. Mai 2011Berufsbezogener Sprachunterricht für Ausländer, der aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ES) mitfinanziert wird, unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Nach der Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt vom 06.01.2010 kommt die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21a bb UStG zur Anwendung, die durch Bescheinigung nachgewiesen wird. An…