Vermögensanlagen in der Auftragsforschung
28. Mai 2011Juristische Personen des öffentlichen Rechts begründen mit ihren Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 4 KStG – einen Betrieb gewerblicher Art (BgA). Wird in dem BgA auch Auftragsforschung betrieben, ist die Tätigkeit der Auftragsforschung steuerbefreit. Zu…