Abgabepflicht von Musikschulen für die Künstlersozialkasse
30. Mai 2011Im September 2010 hat die Künstlersozialkasse für die Abgabepflicht von (Laien-)Musikvereinen folgende Regelung getroffen, die nach 18 Monaten überprüft wird:
- Werden in Musikvereinen nicht mehr als 20 Schüler unterrichtet, ist davon auszugehen, dass dem Grunde nach keine Abgabepflicht besteht.
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