Nachweis der Hilfsbedürftigkeit
15. April 2012Als wirtschaftlich hilfsbedürftig gelten Personen, deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Sozialhilferegelsatzes; bei Alleinstehenden oder Haushaltsvorständen erhöht sich die Grenze auf das Fünffache. Vorhandenes Vermögen ist dabei zu berücksichtigen, wenn es zur nachhaltigen Verbesserung des Unterhalts ausreicht…