Zuwendungen an Stiftungen nur zu Lebzeiten als Sonderausgaben absetzbar
4. August 2011Zuwendungen an eine Stiftung zur Förderung gemeinnütziger Zwecke lassen sich bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer absetzen. Das gilt sowohl für Mittel anlässlich einer Neugründung der Stiftung als auch für Zustiftungen in den Vermögensstock…