Vermietung von Sportanlagen nach EU-Recht umsatzsteuerfrei
3. Oktober 2012Die Vermietung von Sportanlagen ist keine sportliche Veranstaltung nach § 4 Nr. 22b Umsatzsteuergesetz (UStG) und deswegen nach deutschem Recht nicht umsatzsteuerbefreit. Nach Gemeinschaftsrecht ist aber eine Steuerbefreiung möglich.
Im Fall, der vor dem Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt wurde (