Übungsleiter können Verluste steuermindernd geltend machen
31. August 2011Wenn die Einnahmen aus der Übungsleitertätigkeit den Freibetrag von 2.100 Euro nicht übersteigen, können Verluste aus einer solchen nebenberuflichen Tätigkeit steuermindernd berücksichtigt werden. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 25.05.2011 (2 K 1996/10) entschieden. Ob das unterliegende Finanzamt…