Zusatzleistungen an Angehörige von Pflegeheimbewohnern steuerpflichtig
12. Juli 2011Seit 1.1.2010 unterliegt die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Leistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen, sind jedoch weiterhin mit 19 % zu besteuern. Häufig werden in Pflegeeinrichtungen Zusatzleistungen an Angehörige von Bewohnern und Fremde…